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Glasbruch: Alles, was Eigenheimbesitzer und Mieter wissen sollten
Glasbruch: Alles, was Eigenheimbesitzer und Mieter wissen sollten
Ein Missgeschick reicht aus – und schon zerspringt das Lieblingsstück. Der Fussball trifft anstatt des Tors das Fenster des Nachbarn. Die Kaffeemaschine fällt auf den neu erworbenen Glastisch. In der Schweiz gehört Glasbruch zu den fünf häufigsten Schadenfällen in Hausratversicherungen. Doch welche Versicherung kommt für welchen Glasschaden auf? Und ist eine separate Glasbruchversicherung überhaupt notwendig? Union Swiss Brokers Holding AG zeigt Ihnen, wie Sie sich und Ihren Hausrat optimal schützen.

Eine Glasbruchversicherung ist eine optionale Zusatzdeckung, die als Teil der Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen werden kann. Sie schützt vor Bruchschäden an Glaselementen, die durch plötzliche, unvorhergesehene Ereignisse entstehen.
Versicherungstechnisch liegt ein Glasbruch vor, wenn eine Glasscheibe oder ein Glaselement einen durchgehenden Schaden aufweist, der von der Vorder- bis zur Rückseite reicht. Ein einfacher Riss oder Sprung, der die gesamte Dicke des Glases durchzieht, wird dem Bruch gleichgesetzt.
Nicht versichert sind jedoch:
Kratzer, Schrammen und oberflächliche Beschädigungen
Verfärbungen oder Eintrübungen
Undicht werden von Randverbindungen bei Mehrscheibenisolierverglasungen
Verschleiss und Abnutzungserscheinungen

Um zu verstehen, welche Versicherung für Ihren Glasschaden zuständig ist, ist die Unterscheidung zwischen Gebäude- und Mobiliarverglasung essentiell. Eine bewährte Faustregel hilft dabei: Stellen Sie sich Ihre Wohnung kopfüber vor. Alles, was herunterfallen würde, gehört zum Mobiliar. Alles, was bleiben würde, ist Gebäudeinventar.
Die Gebäudeverglasung umfasst alle fest mit dem Gebäude verbundenen Glaselemente:
Verglasungen baulicher Anlagen: Fenster, Glastüren, Balkon- und Terrassentüren, Wintergärten, Velounterstände
Fassaden- und Wandverkleidungen aus Glas
Sanitäre Einrichtungen: Lavabos, WC-Schüsseln aus Glas, Kunststoff, Keramik oder Porzellan
Glaskeramik-Kochfelder (Cerankochfelder)
Küchenabdeckungen aus Glas oder Naturstein
Lichtkuppeln und Dachverglasungen
Firmenschilder und dekorative Verglasungselemente
Die Mobiliarverglasung bezieht sich auf bewegliche Gegenstände aus Glas:
Glastische und Tischplatten (einschliesslich Steintischplatten)
Vitrinen und Glasschränke
Spiegel und verglaste Bilderrahmen
Aquarien (bei entsprechender Deckung)
Gläserne Möbelstücke und Dekorgegenstände

Als Wohneigentümer sind Sie verpflichtet, Ihr Gebäude zu versichern. Neben der obligatorischen Feuer- und Elementarschadenversicherung wird dringend empfohlen, eine Gebäudeglasversicherung abzuschliessen. Diese schützt vor Schäden an fest eingebauten Glaselementen wie Fensterscheiben, Lavabos oder Cerankochfeldern.
Zusätzlich lohnt sich eine Mobiliarglas-Zusatzdeckung, wenn Sie über wertvolle Glasmöbel verfügen wie teure Glastische, hochwertige Vitrinen oder kostbare Aquarien.
Mieter haben eine besondere Situation: Sie benötigen keine Gebäudeglasversicherung, da fest eingebaute Elemente Eigentum des Vermieters sind. Hier greift eine andere Versicherung ein – aber dazu später mehr.
Allerdings sollten Mieter bedenken, dass die Privathaftpflichtversicherung bei unbeabsichtigten Schäden am Mieterobjekt zuständig ist. Beispielsweise, wenn Sie versehentlich das Lavabo beschädigen oder das Cerankochfeld zu Bruch geht: Dies sind sogenannte Mieterschäden, die von der Haftpflicht gedeckt werden.
Hinweis: Es ist rechtlich unzulässig, dass ein Vermieter die Abschliessung einer Glasbruchversicherung vertraglich vorschreiben kann. Allerdings darf ein Vermieter bei der Wohnungsvergabe Personen bevorzugen, die über eine entsprechende Versicherung verfügen.
Die genauen Anforderungen sind im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Aufsichtsverordnung (AVO) der FINMA festgehalten.
Für eigene Glasobjekte im Haushalt – etwa einen Glastisch oder eine Vitrine – ist eine Hausratversicherung mit Mobiliarglas-Zusatzdeckung sinnvoll.
Die Frage, welche Versicherung zuständig ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
Wenn Sie selbst einen Glasschaden verursachen:
Mobiliarglas (Glastische, Vitrinen etc.): Hausratversicherung mit Glasbruch-Zusatzdeckung
Gebäudeglas (Fenster, Lavabos): als Eigenheimbesitzer: Gebäudeglasversicherung
Gebäudeglas – als Mieter unabsichtlich beschädigt: Private Haftpflichtversicherung
Damit ist gemeint, dass Sie oder ein Familienmitglied das Eigentum einer dritten Person beschädigen. Ein Beispiel wäre, wenn Ihr Sohn beim Fussballspielen das Fenster des Nachbarn beschädigt.
Die private Haftpflichtversicherung kommt auf! Sie deckt Schäden an fremdem Eigentum ab, sofern Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Fall melden die Eltern den Schaden ihrer Privathaftpflichtversicherung an, die für die Reparatur der Fensterscheibe aufkommt – nicht die Glasbruchversicherung.
Wenn Glasschäden durch Naturereignisse entstehen, greift eine andere Versicherung:
Elementarschadenversicherung: Für Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag
Brandversicherung: Für Glasschäden durch Feuer oder Explosion
Diese Deckungen sind in den meisten Hausrat- und Gebäudeversicherungen bereits enthalten – eine zusätzliche Glasbruchversicherung ist für diese Fälle nicht erforderlich.
Nach dem Bundesamt für Statistik (BFS) vom März 2024 verfügen 1,4 Millionen Haushalte über ihre eigene Immobilie, was 36 Prozent aller Privathaushalte ausmacht, während 2,4 Millionen Haushalte zur Miete wohnen. Diese Verteilung zeigt die Relevanz von adäquatem Versicherungsschutz für verschiedene Bevölkerungsgruppen.
Glasbruch gehört zu den häufigsten Schadensursachen in Schweizer Hausratversicherungen. Neben Diebstahl und Wasserschäden zählt Glasbruch zu den bedeutendsten Risiken, denen Schweizer Haushalte ausgesetzt sind. Dies unterstreicht, dass eine angemessene Versicherung notwendig ist – insbesondere für Haushalte mit vielen wertvollen Glaselementen wie Fenstern, Glastischen, Vitrinen oder hochwertigen Sanitäreinrichtungen.
Der Hausrat-Index des SVV bietet jährlich aktualisierte Richtwerte zur Preisentwicklung von Hausrat in der Schweiz und hilft bei der korrekten Bemessung von Versicherungssummen.
Es ist wichtig zu wissen, was die Glasbruchversicherung nicht abdeckt. Folgende Gegenstände sind typischerweise ausgeschlossen:
Optische Gläser: Brillengläser, Mikroskope, Fernrohre, Feldstecher
Hohlgläser: Vasen, Trinkgläser, Terrarien, Dekogläser
Beleuchtungskörper: Lampen, Leuchtstoffröhren, Glühbirnen, Neonröhren
Elektronische Geräte: Flachbildschirme, Beamer, Desktop-Computer, Tablets, E-Book-Reader, Mobiltelefone
Hinweis: Einige dieser ausgeschlossenen Gegenstände können Sie durch die Hausrat-Kasko oder Elektrogeräte-Kasko-Zusatzdeckung versichern. Weitere Informationen zu speziellen Deckungen bietet Comparis auf ihrer Übersichtsseite zur Hausrat-Kaskoversicherung.
Wenn Sie eine Glasbruchversicherung abschliessen, ist üblicherweise ein Selbstbehalt vereinbart. Dieser liegt bei den meisten Schweizer Versicherern zwischen 200 und 500 Franken.
Ein Versicherungsnehmer besitzt:
Eine Glasvitrine im Wert von 150 CHF
Einen Glastisch im Wert von 800 CHF
Versicherungssumme: 1.000 CHF
Selbstbehalt: 200 CHF

Die Vitrine zerbricht → Sie ersetzen diese selbst, da der Wert unter dem Selbstbehalt liegt. Die Versicherung zahlt nichts.
Der Glastisch zerbricht → Die Versicherung zahlt 800 – 200 = 600 CHF. Sie bezahlen 200 CHF selbst.
Die Wahl des Selbstbehalts ist eine individuelle Entscheidung. Laut Empfehlungen des SVV sollten Sie Ihren Selbstbehalt mit den erwarteten Schadenhäufigkeiten abwägen.
Ein häufiger Fehler ist die Unterversicherung. Viele Haushalte unterschätzen den Gesamtwert ihres Hausrats. Das Bundesamt für Statistik empfiehlt eine Deckungssumme basierend auf:
Quadratmeterzahl der Wohnung
Anzahl der Bewohner
Standard der Einrichtung
Vorhandensein von Luxusgütern
Laut Empfehlungen des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV sollten Sie Ihre Versicherungssumme regelmässig überprüfen und anpassen. Der Hausrat-Index des SVV bietet jährlich aktualisierte Richtwerte für die Preistrendentwicklung von Hausrat in der Schweiz. Detaillierte Informationen zur korrekten Inventarisierung finden Sie auch in der offiziellen BFS-Statistik zu Wohnverhältnissen.
Bei Unterversicherung zahlt die Versicherung nicht den vollen Schadenbetrag, sondern nur einen anteiligen Betrag. Beispiel: Wenn Sie 80% Ihres Hausrats versichert haben, zahlt die Versicherung im Schadensfall auch nur 80% des Schadens – selbst wenn dieser unter der Versicherungssumme liegt.
Überprüfen Sie Ihre aktuelle Police: Viele Schweizer sind überrascht, dass ihre Hausratversicherung bereits Glasbruch abdeckt – sie müssen die Versicherung nur anmelden!
Dokumentieren Sie Ihre Gegenstände: Erstellen Sie eine Liste mit Fotos von wertvollen Glaselementen (Vitrinen, Tische, Kunstobjekte). Dies vereinfacht die Schadenregulierung.
Wählen Sie den passenden Selbstbehalt: Ein höherer Selbstbehalt (z.B. 500 CHF) führt zu niedrigeren Prämien. Dies lohnt sich, wenn Sie seltene Glasschäden erwarten.
Regelmässige Anpassung: Aktualisieren Sie Ihre Versicherungssumme, wenn Sie neue teure Glasobjekte anschaffen oder Ihre Einrichtung erneuern.
Vergleichen Sie Angebote: Die Deckungsumfänge und Prämien unterscheiden sich erheblich zwischen den Anbietern. Besonders bei Ceranfeldern, Aquarien oder Sanitärkeramik variieren die Bedingungen.
Bevor Sie eine Glasbruchversicherung abschliessen oder erneuern, sollten Sie diese Punkte überprüfen:
Sind Mobiliarglas und/oder Gebäudeglas eingeschlossen?
Werden Sanitärkeramik (Lavabos, WC-Schüsseln) mitversichert?
Ist das Glaskeramik-Kochfeld (Ceranfeld) enthalten?
Welcher Selbstbehalt ist vereinbart?
Wie hoch ist die Deckungssumme?
Sind optische Gläser ausgeschlossen?
Können Sie Zusatzobjekte wie Aquarien versichern?
Gilt die Versicherung auch für Transportschäden?
Wichtig: Die genauen Leistungen sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt. Diese lesen Sie am besten sorgfältig durch oder lassen Sie sich von einem Fachexperten erklären.
Die Glasbruchversicherung ist keine absolute Notwendigkeit, jedoch macht sie in folgenden Situationen Sinn:
Sie besitzen viele Glaselemente in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung
Sie haben hochwertige Glasmöbel oder Kunstobjekte
Sie als Eigenheimbesitzer haben umfangreiche Verglasungen (grosse Fenster, Wintergarten)
Sie möchten das Risiko von Reparaturkosten minimieren
Für durchschnittliche Haushalte lohnt sich oft eine einfache Rechnung: Wenn Glasschäden sehr selten auftreten (alle 5-10 Jahre), können Sie die Jahresprämien für die Versicherung selbst sparen und damit einen Schaden bezahlen.
Als Versicherungsmakler in der Schweiz empfiehlt Union Swiss Brokers Holding AG: Analysieren Sie Ihre Situation ehrlich und vergleichen Sie mehrere Angebote. Setzen Sie auf eine professionelle und unabhängige Beratung.
Bei Union Swiss Brokers Holding AG verstehen wir, dass jeder Haushalt unterschiedliche Bedürfnisse hat. Gerne überprüfen wir Ihre aktuelle Versicherungssituation und zeigen Ihnen, wie Sie optimal geschützt sind – ohne zu viel zu bezahlen.
Unsere Fachexperten sind bei der FINMA registriert und Unsere Fachexperten sind bei der FINMA registriert und zertifiziert. Sie nehmen regelmässig an Rezertifizierungen teil, um ihr Branchenwissen stets auf dem neuesten Stand zu halten.