Durch den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung können sich Selbständigerwerbende für den Fall eines krankheitsbedingten Ausfalls finanziell absichern.

Risiko «Krankheit» bei Selbständigkeit

Anders als Ihre Angestellten, können Sie sich in einer länger andauernden Krankheitsphase nicht darauf verlassen, dass der Verdienst wie bis anhin auf Ihrem Konto landet. Daher ist es notwendig, für einen Krankheitsfall frühzeitig Vorkehrungen zu treffen. Durch den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung für Selbständigerwerbende können Sie sich finanziell absichern.

Die Krankentaggeldversicherung für Selbständige


Zu Beginn ist eine eingehende Bedarfsanalyse notwendig. Dabei ermitteln Sie, unterstützt von unseren Experten, wie hoch Ihr monatlicher Erwerbsausfall bei einer 100%igen Krankschreibung ausfallen würde.

Anschliessend gilt es zu bedenken:

  • Wie hoch sind Ihre monatlichen Fixkosten?

  • Wie viel Geld benötigen Sie, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie abzudecken?

  • Besteht bereits eine Versicherung, die teilweise für den Lohnausfall aufkommt?

  • Wie hoch sind Ihre Ersparnisse, um eine Wartefrist zu überbrücken?

  • Wie hoch schätzen Sie die Kosten ein, die durch weniger oder fehlende Folgeaufträge entstehen?

  • Wie hoch schätzen Sie die Fehlbeträge ein, die durch fehlende Beschäftigung Ihrer Mitarbeitenden während Ihrer krankheitsbedingten Abwesenheit entstehen?

  • Wie hoch fallen allfällige Konventionalstrafen durch Nichteinhalten von Terminen während Ihrem krankheitsbedingten Ausfall aus?

Welche branchenspezifischen Faktoren sonst noch berücksichtigt werden müssen, zeigen Ihnen unsere Experten gerne auf.

Anschliessend definieren Sie, gemeinsam mit unserem Experten, die Höhe des zu versichernden Taggeldes, die Wartefrist sowie die gewünschte Leistungsdauer. Krankentaggeldversicherungen können nach KVG oder VVG abgeschlossen werden. Was bedeutet das und wo liegen die Unterschiede dieser beiden Varianten?

Freiwillige Taggeldversicherungen nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) können sowohl als Einzelversicherung für Selbstständigerwerbende als auch als Kollektivversicherungen für Betriebe abgeschlossen werden. Wer über einen Wohnsitz in der Schweiz verfügt, erwerbstätig ist und das 15., jedoch das 65. Altersjahr noch nicht vollendet hat, kann auf freiwilliger Basis eine Taggeldversicherung nach KVG beim frei wählbaren Versicherungsträger abschliessen.

Wie die Grundversicherung in der Krankenkasse besteht für die Anbieter eine Aufnahmepflicht. Sprich, alle interessierten Personen oder Personengruppen können dieses Versicherungsprodukt abschliessen. Trotzdem darf der Versicherer vor dem Beitritt auf das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens bestehen und gegebenenfalls Vorbehalte anbringen. Diese bestehen maximal für 5 Jahre nach Abschluss.

Die zu bezahlende Prämie ist für Frauen und Männer identisch. Da der maximal versicherbare Tagesansatz gering ist (ab 10 bis zu 30 Franken), lohnt sich der Abschluss in der Regel nicht.

Anders als die Krankentaggeldversicherung nach KVG, untersteht diese Versicherungsvariante dem Bundesgesetzt über den Versicherungsvertrag (VVG). Wie bei einer optional abschliessbaren Zusatzversicherung bei der Krankenkasse, steht es hier den Versicherungsträgern frei, welche Bedingungen sie für einen Abschluss stellen. Im Gegensatz zu der Variante nach KVG besteht für die Anbieter keine Aufnahmepflicht. Dies bedeutet für Sie, dass der Versicherungsträger Ihren Antrag auf Aufnahme in die Taggeldversicherung ablehnen kann.

Die Prämie richtet sich nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und kann, je nach Versicherungsgesellschaft noch weitere Kriterien zur Festsetzung der Prämie beinhalten. Der Tagessatz, die Wartezeit sowie die Dauer der Auszahlung kann frei gewählt werden und beeinflusst die Höhe der zu entrichtenden Versicherungsprämie. Alles Wesentliche zum gewählten Versicherungsprodukt wird in der Police und den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) erwähnt respektive geregelt.

Taggeldleistungen bei Schwangerschaft und Niederkunft sind nicht bei allen Anbietern in den Standardprodukten mitversichert. Daher raten wir Frauen vor einer geplanten Schwangerschaft frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen. Unsere Experten klären gerne ab, welche Leistungen bereits versichert sind und welche mit einem zusätzlichen Versicherungsbaustein in die bestehende Versicherung integriert werden können.

Abgesehen von der gewählten Versicherungsgesellschaft, können folgende Kriterien die Höhe der Prämie beeinflussen:

  • Versicherter Lohn respektive versicherte Schadensumme

  • Branche

  • Wohnsitz

  • Risiken (je nach Gesellschaft unterschiedlich gewichtet)

  • Alter

  • Geschlecht

  • gewünschte Wartefrist

Gerne holen unsere Experten für Sie nach der eingehenden Bedarfsanalyse Vergleichsangebote für Sie ein. Sie unterstützen Sie dabei, dass für Sie passende Angebot zu finden und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

Wir halten Ihnen den Rücken frei


Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können, stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten mit ihrem Fachwissen zur Seite. Sie gehen auf Ihre Bedürfnisse ein und finden das für Sie und Ihre Branche passende Angebot auf dem Versicherungsmarkt. Unsere Dienstleistung ist für Sie kostenlos. Damit wir als akkreditierte Broker Zugang zu Ihren Daten bei den Versicherungsgesellschaften erhalten und Vergleichsofferten für Sie einholen können, benötigen wir Ihre schriftliche Zustimmung in Form eines Maklermandats.

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